Aktuell

Redebeitrag im Bauausschuss am 21.03.2024


zum Straßenausbau „Im Drieschgarten“ und „Auf dem Lehmel“ in Heischeid


nach BauGB



Mit der Vorlage 2020/00373/ wird nach längerer Zeit in der Gemeinde Reichschof wieder damit begonnen, Straßen nach dem BauGB auszubauen und eine Kostenbeteiligung der Anlieger an den Baukosten zu 90% als Beitrag zu erheben.


Die Vorbereitung dieses Tagesordnungspunktes hat uns große Probleme bereitet. Aus unserer Sicht ist eine große Menge offener Fragen geblieben. Ich will gleich erklären, dass die FWO heute nicht bereit ist einer solchen Vorlage zuzustimmen.


Wir haben uns mal umgesehen, die Satzungen zur Beitragserhebung umfassen nicht in allen Gemeinden z, B, die auf dem Land völlig überzogene Anforderung beidseitiger Gehwege. Es geht also auch anders. Es gibt weniger realitätsferne Satzungen.Wir überlegen insoweit, eine Satzungsänderung zu § 9 der Beitragssatzung zu beantragen. Es drängt sich der Verdacht auf, dass diese Satzung nicht die üblichen Standards festlegen bzw. beschreiben soll sondern nur dazu dient, möglichst alle Straßenausbauten für die Anlieger so teuer wie möglich zu machen.


Wir sind uns nicht sicher, ob in den konkreten Fällen „Im Drieschgarten“ und „Auf dem Lehmel“ in Heischeid tatsächlich eine Abrechnung nach BauGB unumgänglich ist. Die Rechtslage hat sich, wie in Vorlage der Verwaltung zutreffend erläutert, in der jüngsten Vergangenheit ständig geändert. Ist sie besser geworden? Die Landespolitik hat sich sehr auf die Schultern geklopft, aber weder eine klare Rechtslage noch eine umfassende Entlastung der Anlieger bewirkt. Eine Entlastung soll es nur für Ausbau nach dem KAG, also nicht für den Erstausbau, geben. Außerdem wurde zur Verjährung der Beitragserhebung nicht gerade bürgerfreundlich entschieden. Da nun geltende die Rechtslage noch recht neu ist, kann es durch die zu erwartenden massenhaften Verfahren gegen die darauf gestützten Bescheide noch zu unerwarteten Änderungen kommen. Ist es also zu diesem Zeitpunkt geboten, eilig mal ein paar Mitbürger zu belasten oder sollte man erstmal im Rechtssystem Ruhe einkehren lassen?


Auf die Schnelle konnten wir nur einige Informationen beschaffen, deshalb folgende Angaben ohne Gewähr. „Auf dem Lehmel“ wurde schon 2002 mit der Herstellung der Baustraße begonnen. Die Gemeinde hat seinerzeit eine endgültige Herstellung der Straße in zwei bis drei Jahren in Aussicht gestellt. Das Vorhaben wurde aber wohl irgendwann endgültig aufgegeben. Möglicherweise ist insoweit doch eine Verjährung der Beitragserhebung eingetreten oder droht bald, warum also schnell noch die Anlieger belasten? Hier sollte abgewogen werden, Vorteil für die Gemeinde auf Kosten der Anlieger? Kann nicht wenigstens im Einzelfall eine geringere Beteiligung der Anlieger festgesetzt werden? In der Satzung steht „bis zu 90% Beteiligung der Anlieger, sind so kurz vor evtl. Ablauf einer Verjährung im besonderen Einzelfall 90 % angemessen? Der Gesetzgeber wird sich etwas dabei gedacht haben -hoffen wir-, als er bis zu 90% festgelegt hat, kann es wirklich Recht sein, in allen Fällen 90% ohne „bis zu“ festzusetzen? Fragen über Fragen tun sich auf.


Um in Zukunft besser vorbereitet sein zu können bittet die FWO um


  • eine Liste der bisher in der Gemeinde Reichshof nach BauGB ausgebauten und abgerechneten Straßen,

  • falls die geltende Beitragssatzung im § 9 mal geändert worden ist, entsprechende Ausdrucke,

  • je ein Exemplar aller bisher ergangenen Satzungen zur Begrenzung der Herstellungsmerkmale oder gibt es nur die Satzung vom 12.12.2006?,

  • eine Übersicht der in Reichshof für solche Baumaßnahmen festgelegten technischen Standards, falls mal geändert, bitte alle Versionen.


FWO Kommunalwahl 2020



Ein besonderer Dank gilt unseren beiden ausgeschiedenen Ratsmitgliedern Konstanze Heinrich und Thorsten Theis, die die Ratsarbeit aus persönlichen Gründen nicht fortführen können. Wir bedanken uns für Ihre Mitarbeit und wünschen Ihnen weiterhin alles Gute. Wir hoffen, weiterhin auf sie als Mitglieder der FWO und erfahrene Berater zählen zu können.


In der konstituierenden Ratssitzung am 2.11.20 wurde zudem Karl Bodo Leienbach zum zweiten Mal zum zweiten Stellvertretenden Bürgermeister der Gemeinde Reichshof gewählt. Herzlichen Glückwunsch.


Am Montag, 02.11.20, hat die konstituierende Sitzung des Gemeinderates stattgefunden. Unsere fünf Ratsmitglieder wurden verpflichtet. Die Fraktion hat ihre Arbeit aufgenommen.


Unsere gewählten Ratsvertreter


Rüdiger Jungjohann,

Reinhard Krumm

Karl Bodo Leienbach

Matthias Leienbach

Markus Lutz


haben sich zur Fraktion FWO Freie Wählergemeinschaft Oberberg im Gemeinderat zusammengeschlossen und durch Wiederwahl Reinhard Krumm als Fraktionsvorsitzenden und Rüdiger Jungjohann als Stellvertreter bestätigt. Herzlichen Glückwunsch.


Unser Dank geht an alle unsere Wählerinnen und Wähler, die uns Ihr Vertrauen geschenkt haben, und an unsere Mitglieder, Unterstützerinnen und Unterstützer, die sich mit großem Einsatz im Wahlkampf engagiert haben. Wir werden weiterhin dafür sorgen, dass es im Gemeinderat der Gemeinde Reichshof eine starke Opposition gibt.


Hier kommen Sie mit einem Klick zu den detaillierten Übersichten der Wahlergebnisse der Kommunalwahl am 13.9.2020:


Wahlergebnisse
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